Im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können Patienten mit gesicherter chronisch entzündlicher Darmerkrankung (CED) durch ein spezialisiertes interdisziplinäres Team am Caritasklinikum Saarbrücken behandelt werden.
Im ASV-Team arbeiten speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen und nichtärztliches Fachpersonal aus niedergelassenen Praxen und Kliniken Hand in Hand in einem Team zusammen. Hierdurch kann eine bestmögliche Versorgung der Patienten sichergestellt werden.
Unser ASV CED-Team ist das erste zugelassene Team zur Behandlung von Patienten mit CED im Saarland.
In die ambulante spezialfachärztliche Versorgung können Patientinnen und Patienten mit gesicherten chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und unklassifizierte Colitis) überwiesen werden. Die erforderliche Diagnostik (z.B. Endoskopie, bildgebende Diagnostik, Labordiagnostik) und Therapie (medikamentöse oder operative Therapie) erfolgt im Rahmen der ASV.
Zur Gruppe der Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen im Sinne der Richtlinie zählen Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit folgenden gesicherten Erkrankungen:
ICD-10 | Bösartige Neubildung |
K50.- | Crohn-Krankheit [Enteritis regionalis] [Morbus Crohn] |
K51.- | Colitis ulcerosa |
K52.3- | Colitis indeterminata |
Auch Beschwerden, die in direktem Zusammenhang mit der Behandlung in der ASV stehen (Therapienebenwirkungen, Komplikationen und akute unerwünschte Behandlungsfolgen), werden dort behandelt. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung unabhängig von der CED erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen.
Für die medizinische Versorgung in der ASV (Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung) ist eine Überweisung mit einem Kreuz bei „Behandl. gemäß §116b SGB V“ notwendig (vgl. §24 Abs.1 Satz 3 BMV-Ä). Die Überweisung kann durch jeden Vertragsarzt, z.B. durch Ihren Hausarzt, ausgestellt werden.
Nach zwei Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich und möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Zum Zeitpunkt der Überweisung muss eine gesicherte Diagnose vorliegen.
Die Überweisung soll bitte folgendermaßen ausgestellt sein:
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