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Notfall

Eigenanteil (Information zur gesetzlichen Zuzahlung)

Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind nach § 39 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V dazu verpflichtet, ab Beginn der vollstationären Behandlung, Zuzahlungsbeträge an das Krankenhaus zu leisten.

 

Die gesetzlich vorgegebene Anzahl der zuzahlungspflichtigen Tage beträgt 28 Tage je Kalenderjahr.

 

Das CaritasKlinikum Saarbrücken ist rechtlich verpflichtet, diesen Zuzahlungsbetrag einzuziehen und an die jeweilige Krankenkasse weiterzuleiten.

 

Sollten Sie innerhalb des laufenden Kalenderjahres bereits Zahlungen geleistet haben, werden diese berücksichtigt. Bitte informieren Sie das Personal der Patientenaufnahme über die bereits gezahlten Eigenanteile.

 

Wann?

Bitte zahlen Sie am Tag Ihrer Entlassung, oder sobald diese absehbar ist, den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 € pro Tag

 

Wo?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit in der Patientenverwaltung oder an der Rezeption Ihren Eigenanteil zu zahlen.

 

Wie?

Die Bezahlung des Eigenanteiles ist als Bareinzahlung oder per EC-Karte möglich. Bitte wenden Sie sich an das Personal der Patientenaufnahme oder der Rezeption.

 

Sie erhalten nach Zahlung des Eigenanteils eine Quittung. Damit können Sie bei einem erneuten Krankenhausaufenthalt in diesem Kalenderjahr nachweisen, dass Sie bereits Zahlungen geleistet haben.

 

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie die oben genannten Zahlungsmodalitäten nicht nutzen, erhalten Sie eine Rechnung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist, sind wir gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

 

Ihre Patientenverwaltung

 

CaritasKlinikum Saarbrücken St. Theresia Rheinstraße 2, D-66113 Saarbrücken (0681) 406-0 info@caritasklinikum.de
CaritasKlinikum Saarbrücken St. Josef Dudweiler Klosterstraße 14, D-66125 Saarbrücken-Dudweiler (06897) 799-0 info@caritasklinikum.de

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