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Notfall

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

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Ein Treiber der Digitalisierung ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das im Krankenhausbereich Fördermöglichkeiten bietet. Dieses Gesetz soll die Digitalisierung in den Kliniken vorantreiben und tut dies auch durch ambitionierte Zeitvorgaben, an die die Fördermittel geknüpft sind.


Das KHZG bietet Kliniken die Chance, sich durch Digitalisierungsmaßnahmen leistungsfähiger und damit stärker aufzustellen, um eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung sicherzustellen. Im Rahmen dieses Gesetzes werden Investitionen in die digitale Infrastruktur, moderne Notfallkapazitäten, IT- und Cybersicherheit, Telemedizin und Robotik getätigt. Insgesamt stehen dafür über 4 Milliarden Euro zur Verfügung, bereitgestellt von Bund und Ländern.


Das CaritasKlinikum Saarbrücken erhält Fördermittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro aus dem KHZG. Diese Mittel werden genutzt, um die Prozesse und Strukturen während eines Krankenhausaufenthalts digital zu optimieren. Zahlreiche Maßnahmen, wie z. B. der Aufbau eines Patientenportals, befinden sich derzeit in der Umsetzung.

CaritasKlinikum Saarbrücken St. Theresia Rheinstraße 2, D-66113 Saarbrücken (0681) 406-0 info@caritasklinikum.de
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