Die erste Vorsorgeuntersuchung (U1) findet direkt nach der Geburt statt. Hierbei werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
In den ersten 48 Stunden wird ein schmerzfreier Hörtest durchgeführt, um mögliche Hörstörungen frühzeitig zu erkennen. Die otoakustischen Emissionen (OAE) sind ein schnelles und zuverlässiges Untersuchungsverfahren zur Bestimmung der Funktion des Innenohres. Hierbei wird der Schallrückruf vom Innenohr des Kindes gemessen. Der Test erfolgt in der Regel, während das Kind schläft. Sollte das Testergebnis unklar sein, überweisen wir Sie zu einem Pädaudiologen für eine weiterführende Untersuchung.
Um die Neugeborenengelbsucht frühzeitig zu erkennen, wird etwa um die 48. Lebensstunde der Bilirubinspiegel (transkutan) gemessen. Bei erhöhten Werten erfolgt eine zusätzliche Blutuntersuchung. Die Ergebnisse werden im Untersuchungsheft dokumentiert und dienen als Grundlage für die weitere Überwachung durch die Nachsorgehebamme oder den Kinderarzt. Sollte der Wert grenzwertig oder erhöht sein, wird das weitere Vorgehen individuell besprochen. Link zur Seite Phototherapie bei Neugeborenengelbsucht.
Die zweite Vorsorgeuntersuchung (U2) erfolgt frühestens 48 Stunden nach der Geburt und umfasst:
Wir empfehlen einen stationären Aufenthalt auf unserer Mutter-Kind-Station von 48 Stunden nach der Entbindung. Sollten keine Komplikation vorliegen, ist eine vorzeitige Entlassung bereits 6 Stunden nach der Geburt möglich. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.
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